Unfallgutachten & Haftplichtschaden

Es ist passiert – Ein Unfall mit Ihrem Fahrzeug, jedoch trägt die Gegenseite die Schuld?

In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen und unabhägigen bzw. neutralen Gutachter. Wir sind in der Lage Ihre Ansprüche bei der Versicherung zu beweisen und gleichzeitig erfolgreich geltend zu machen. Wenn Sie in ein unverschuldeten Unfall verwickelt sind, haben Sie Recht auf Erstattung der folgenden Kosten:

  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Reparatur bzw. Instandsetzungskosten
  • Erstattung des gesamten Preises bei Totalschäden
  • Mietwagen
  • Abschleppkosten
  • Schmerzensgeld bei Personenschaden
  • Ab- und Ummeldgebühren bei Behörden
  • Sachschäden bei persönl. Eigentum (Smartphone, Kindersitz, Bekleidung usw.)