Kaskoschaden

Bei Teilkaskoschaden werden nur bestimmte Arten von Schäden (Willdunfälle, Diebstahl, Hagelschäden, Sturmschäden etc.) übernommen. Bei der Vollkasko übernimmt der Versicherungsnehmer bei Unfällen auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, aber auch bei Fahrerflucht! Bevor Sie jedoch einen Gutachter bei Kaskoschäden kontaktieren, müssen Sie vorher mit Ihrer Versicherung Kontakt herstellen, ob Sie überhaupt im Schadensfall einen Gutachter organisieren dürfen. In solchen Fällen können Sie uns beauftragen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Ansprechpartner für Kaskoschäden in Nürnberg oder Umgebung benötigen!