• Sie haben Unfall?

    Wir helfen Ihnen weiter!

  • Ihr Kfz-Sachverständigenbüro

    Zuverlässig und professionell seit 1998!

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    Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!

Kompetent

Unser Fachpersonal steht Ihnen stets bei Fragen zum Thema Unfall und Gutachten zur Verfügung.

Qualitativ

Als Kfz-Gutachter arbeiten wir seit 1998 mit namhaften Partnerunternehmen aus Nürnberg zusammen.

Flexibel

Bei einem unerwarteten Unfall ist unser Notdienst rund um die Uhr, auch an Feiertagen, für Sie erreichbar.

Herzlich Willkommen

beim Sachverständigenbüro TK – Dipl.-Ing. (FH) Timur Karaca – Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Kfz-Gutachter in Nürnberg und Umgebung…

Über uns

Sachverständigenbüro TK, geführt von Inhaber Timur Karaca, ist Ihr Kfz-Gutachter in Nürnberg und Umgebung. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihr Kraftfahrzeug zur Verfügung. Wir verrichten für Sie Arbeiten wie Unfall-, Kfz- & Schadengutachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen PKW, Motorrad, Lkw aber auch einen Anhänger besitzen. Unser Team besteht aus erfahrenen Fachleuten. Durch unsere jahrelangen Beziehungen zu den regionalen Firmen sorgen wir für beste Qualität und Kundenzufriedenheit. Besuchen Sie uns in Nürnberg in der Zerzabelshofstraße 70. Auf Wunsch führen wir unsere Dienstleistungen rund um Gutachten auch gern…

FAQ

Einen Kfz-Sachverständiger brauchen Sie in den folgenden Fällen:

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Wertermittlung bei einem Gebrauchtwagenkauf
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Unfallrekonstruktion

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 750,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Die Kosten übersteigen die Grenze aber meistens. Falls nicht, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, um Ihren Schaden geltend machen zu können.

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

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